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» 26.09.2022

Vereinfachtes smart working

Sehr geehrter Kunde, die vereinfachte Form des Smart Workings wurde bis zum 31.12.2022 wieder eingeführt.
Bis zu diesem Zeitpunkt können Unternehmen ihre Mitarbeiter ohne Zusatzvereinbarung in der agilen Arbeit weiterbeschäftigten. Zwingend erforderlich ist lediglich die Übermittlung an das Arbeitsministerium der Vorlage (Template) mit den Daten jener Arbeitnehmer, welche sich im Smart Working befinden und, im Falle neuer Aktivierungen oder wenn dies im Jahr 2022 noch nicht vorgenommen wurde, die Mitteilung der vom INAIL erstellten Sicherheitsinformationen.
Wenn Sie die Meldung vornehmen möchten, bitten wir Sie sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP Sas
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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