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» 21.11.2022

Dekret Aiuti-quater im Amtsblatt veröffentlicht: Anhebung der Grenze für Lohnzusatzleistungen (Fringe benefit) auf 3.000 Euro

Sehr geehrter Kunde, Das Gesetzesdekret Nr. 176 vom 18. November 2022 mit dringenden Maßnahmen zur Unterstützung des Energiesektors und der öffentlichen Finanzen ist im Amtsblatt Nr. 270 vom 18. November 2022 veröffentlicht worden.
Insbesondere sieht Artikel 12 vor, dass - abweichend von den Bestimmungen des Artikels 51 Absatz 3 TUIR - beschränkt auf den Veranlagungszeitraum 2022 der Wert der Arbeitnehmern zur Verfügung gestellten Gütern und erbrachten Dienstleistungen sowie die von den Arbeitgebern an die Arbeitnehmer gezahlten oder ihnen erstatteten Beträge für die Bezahlung der inländischen Versorgungsleistungen für die integrierte Wasserversorgung, Elektrizität und Erdgas bis zu einer Gesamtobergrenze von 3.000 Euro nicht als Einkommen gelten.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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