News
» 18.11.2022
Hausangestellte und Pflegekräfte, einmalige Beihilfe von 150 euro
Sehr geehrter Kunde,
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 144/2022 wurde als weitere Maßnahme zur Unterstützung der Verbraucher eine einmalige Beihilfe in Höhe von 150 € eingeführt.
In Bezug auf Hausangestellte steht die Pauschale denjenigen Personen zu, die am 24. September 2022 in einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen standen und die bereits die einmalige Entschädigung von 200 € erhalten haben. Es handelt sich also um Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro für das Jahr 2021, die in keinem anderen Arbeitsverhältnis stehen und auch keine Bürgergeld- oder Rentenbezüge beziehen. Im Gegensatz zur einmaligen Beihilfe in Höhe von 200 €, für die ein besonderer Antrag beim INPS gestellt werden musste, wird die einmalige Beihilfe in Höhe von 150 € vom Institut von Amts wegen gezahlt.
Die Firma steht Ihnen für weitere Abklärungen zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP Sas
Die Firma steht Ihnen für weitere Abklärungen zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP Sas