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» 18.11.2022

Hausangestellte und Pflegekräfte, einmalige Beihilfe von 150 euro

Sehr geehrter Kunde, Mit dem Gesetzesdekret Nr. 144/2022 wurde als weitere Maßnahme zur Unterstützung der Verbraucher eine einmalige Beihilfe in Höhe von 150 € eingeführt.
In Bezug auf Hausangestellte steht die Pauschale denjenigen Personen zu, die am 24. September 2022 in einem oder mehreren Arbeitsverhältnissen standen und die bereits die einmalige Entschädigung von 200 € erhalten haben. Es handelt sich also um Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von höchstens 35.000 Euro für das Jahr 2021, die in keinem anderen Arbeitsverhältnis stehen und auch keine Bürgergeld- oder Rentenbezüge beziehen. Im Gegensatz zur einmaligen Beihilfe in Höhe von 200 €, für die ein besonderer Antrag beim INPS gestellt werden musste, wird die einmalige Beihilfe in Höhe von 150 € vom Institut von Amts wegen gezahlt.
 
Die Firma steht Ihnen für weitere Abklärungen zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP Sas
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