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» 30.11.2022

Smart Working: Verlängerung der Frist für die Meldung neuer Vereinbarungen

Sehr geehrter Kunde, Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die Übergangsfrist für Smart-Working-Mitteilungen,
die sich auf Einzelabkommen beziehen, die ab dem 01.09.2022 unterzeichnet wurden, bis zum 01.01.2023 verlängert wurde.
Das Arbeitsministerium teilt außerdem mit, dass es innerhalb den 15.12.2022 eine vereinfachte Form der Massenmitteilung, durch Übermittlung einer Excel-Datei, zur Verfügung stellen wird.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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