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» 28.12.2022

Abgabenreduzierung - Haushaltsgesetz 2023

Sehr geehrter Kunde, Der Text des Haushaltsgesetzes 2023 sieht vor, dass der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge,
die von öffentlichen und privaten Angestellten (ohne Hausangestellte) mit einem monatlichen beitragspflichtigen Gehalt von bis zu 1.923 Euro zu zahlen sind, für das Jahr 2023 um einen Punkt auf 3 % angehoben wird, während die bereits für 2022 vorgesehene Ermäßigung von 2 % für beitragspflichtige Gehälter der oberen Kategorie bis zu einem monatlichen Betrag von 2.692 Euro bestätigt wird.
In beiden Fällen werden die beitragspflichtigen Bezüge auf Monatsbasis für 13 Monate berechnet, und die monatlichen Höchstbeträge werden um den Anteil des 13.  Gehalts für  Dezember erhöht; der Satz für die Berechnung der Rentenleistungen bleibt unverändert.
 
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar 
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