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» 28.12.2022

Elternzeit, Haushaltsgesetz 2023

Sehr geehrter Kunde, Der Text des Haushaltsgesetzes 2023 sieht eine Erhöhung des Elterngeldes für Arbeitnehmer/innen vor,
wonach ein Monat Elternzeit von beiden Elternteilen bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes genommen werden kann und zu 80 % (und nicht zu 30 %) bezahlt wird. Die Neuerung gilt für Arbeitnehmer/innen, die den obligatorischen Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub nach dem 31.12.2022 beendet haben. Die Höchstzahl der möglichen Monate der Elternzeit bleibt dabei unverändert.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
 
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
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