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» 27.02.2023
Smart Working: Verlängerung bis 30. Juni für schutzwürdige Arbeitnehmer und Eltern mit Kindern unter 14 Jahren
Sehr geehrter Kunde,
das Millleproroghe-Dekret hat die Verlängerung des Smart Working für schutzwürdige Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor vom 31. März bis zum 30. Juni 2023 verfügt, sowie - nur für die Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft - das Recht der Eltern eines Kindes unter 14 Jahren, ihre Arbeit auch in Ermangelung individueller Vereinbarungen im agilen Modus auszuführen, ebenfalls bis zum 30. Juni verlängert.
Daher wird bis zum 30. Juni 2023 den schutzwürdigen Arbeitnehmern, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor, von ihrem Arbeitgeber garantiert, dass sie ihre Arbeit im Wege von Smart Working verrichten können, gegebenenfalls auch mittels Zuweisung eines anderen, derselben Kategorie und kollektivvertraglichen Einstufung entsprechenden Arbeitsplatzes, und zwar ohne jegliche Lohnkürzung; unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen der jeweiligen nationalen Tarifverträge, sofern diese günstiger sind.
Als schutzwürdige Arbeitnehmer gelten Personen, die im Besitz von Bescheinigungen sind, die von öffentlich anerkannten medizinisch Stellen ausgestellt wurden und die einen Risikozustand bestätigen, der sich aus einer Immundepression, einer onkologischen Erkrankung oder der Durchführung einschlägiger lebensrettender Therapien ergibt, sowie Arbeitnehmer, die im Besitz einer Anerkennung einer Schwerbehinderung sind.
Ebenfalls bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt haben Eltern, die im privatwirtschaftlichen Sektor beschäftigt sind, die mindestens ein Kind unter 14 Jahren haben, unter der Voraussetzung, dass entweder der andere, mit ihnen zusammenlebende Elternteil nicht bereits Unterstützungsmaßnahmen für den Fall der Aussetzung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Anspruch nimmt, oder dass kein weiterer erwerbstätiger Elternteils mit ihnen zusammenlebt, das Recht, ihre Arbeitsleistung auch ohne das Erfordernis einer individuellen Vereinbarungen im Wege von Smart Working zu erbringen, sofern dies mit der Art ihrer Arbeitstätigkeit vereinbar ist.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
Als schutzwürdige Arbeitnehmer gelten Personen, die im Besitz von Bescheinigungen sind, die von öffentlich anerkannten medizinisch Stellen ausgestellt wurden und die einen Risikozustand bestätigen, der sich aus einer Immundepression, einer onkologischen Erkrankung oder der Durchführung einschlägiger lebensrettender Therapien ergibt, sowie Arbeitnehmer, die im Besitz einer Anerkennung einer Schwerbehinderung sind.
Ebenfalls bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt haben Eltern, die im privatwirtschaftlichen Sektor beschäftigt sind, die mindestens ein Kind unter 14 Jahren haben, unter der Voraussetzung, dass entweder der andere, mit ihnen zusammenlebende Elternteil nicht bereits Unterstützungsmaßnahmen für den Fall der Aussetzung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Anspruch nimmt, oder dass kein weiterer erwerbstätiger Elternteils mit ihnen zusammenlebt, das Recht, ihre Arbeitsleistung auch ohne das Erfordernis einer individuellen Vereinbarungen im Wege von Smart Working zu erbringen, sofern dies mit der Art ihrer Arbeitstätigkeit vereinbar ist.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG