News
» 05.05.2023
„Decreto Lavoro“ im Amtsblatt veröffentlicht; in Kraft ab heute, 05.05.2023
Sehr geehrter Kunde,
im Amtsblatt Nr. 103 vom 4. Mai 2023 wurde das das sogenannte Arbeitsdekret („Decreto Lavoro“, Legislativdekret Nr. 48 vom 4. Mai 2023) veröffentlicht,welches dringende Maßnahmen zur sozialen Eingliederung und zum Zugang zur Arbeitswelt enthält.
Das Dekret, das seit heute in Kraft ist, sieht Folgendes vor:
- die Einführung der Eingliederungsbeihilfe ab dem 1. Januar 2024 als nationale Maßnahme zur Bekämpfung von Armut, Fragilität und sozialer Ausgrenzung gefährdeter Gruppen durch Wege der sozialen Eingliederung, Ausbildung, Beschäftigung und aktive Arbeitspolitik sowie Anreize für private Arbeitgeber, die Empfänger der Eingliederungsbeihilfe einzustellen;
- die Einführung der Ausbildungs- und Beschäftigungsbeihilfe ab dem 1. September 2023 als Maßnahme zur Förderung der Arbeit;
- Änderungen der Regeln für das Bürgergeld, das mit dem 31. Dezember 2023 ausläuft;
- die Verschärfung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Unfallschutz;
- die Ausdehnung der einmaligen und allumfassenden Beihilfe (Assegno Unico e Universale, AUU) für erwerbstätige Eltern ab dem 1. Juni 2023 auch auf den Fall eines allein erwerbstätigen Elternteils, wenn der andere Elternteil verstorben ist;
- Änderungen bei der Regelung der Verwaltungssanktionen bei Nichtabführung von Sozialversicherungsabgaben;
- Änderungen bezüglich der Regelung der befristeten Arbeitsverträge: Die Gründe für die Legitimierung dieser Art von Verträgen sind der spezifische Bedarf, der in den Tarifverträgen vorgesehen ist, die Notwendigkeit, abwesende Arbeitnehmer zu ersetzen und, bis zum 30. April 2024, technische, organisatorische oder produktive Gründe, die von den Parteien definiert werden;
- Vereinfachungen in Bezug auf die Informationspflichten über das Arbeitsverhältnis, wie sie in der sogenannten Transparenz-Verordnung vorgesehen sind;
- Anreize für die Beschäftigung von Jugendlichen und für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen;
- Änderungen in der Disziplin der gelegentlichen Mitarbeit im Tourismus- und Wellnessbereich;
- die Erhöhung des Freibetrags für den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen für Invalidität, Alter und Hinterbliebene um 4 Prozentpunkte für die Lohnzahlungszeiträume vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023;
- die Anhebung des Schwellenwerts für Lohnnebenleistungen für Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern auf 3.000 EUR für den Steuerzeitraum 2023, einschließlich der Beträge, die für die Bezahlung von Haushalten mit integrierter Wasserversorgung, Strom und Erdgas gezahlt/erstattet werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG
- die Einführung der Ausbildungs- und Beschäftigungsbeihilfe ab dem 1. September 2023 als Maßnahme zur Förderung der Arbeit;
- Änderungen der Regeln für das Bürgergeld, das mit dem 31. Dezember 2023 ausläuft;
- die Verschärfung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Unfallschutz;
- die Ausdehnung der einmaligen und allumfassenden Beihilfe (Assegno Unico e Universale, AUU) für erwerbstätige Eltern ab dem 1. Juni 2023 auch auf den Fall eines allein erwerbstätigen Elternteils, wenn der andere Elternteil verstorben ist;
- Änderungen bei der Regelung der Verwaltungssanktionen bei Nichtabführung von Sozialversicherungsabgaben;
- Änderungen bezüglich der Regelung der befristeten Arbeitsverträge: Die Gründe für die Legitimierung dieser Art von Verträgen sind der spezifische Bedarf, der in den Tarifverträgen vorgesehen ist, die Notwendigkeit, abwesende Arbeitnehmer zu ersetzen und, bis zum 30. April 2024, technische, organisatorische oder produktive Gründe, die von den Parteien definiert werden;
- Vereinfachungen in Bezug auf die Informationspflichten über das Arbeitsverhältnis, wie sie in der sogenannten Transparenz-Verordnung vorgesehen sind;
- Anreize für die Beschäftigung von Jugendlichen und für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen;
- Änderungen in der Disziplin der gelegentlichen Mitarbeit im Tourismus- und Wellnessbereich;
- die Erhöhung des Freibetrags für den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen für Invalidität, Alter und Hinterbliebene um 4 Prozentpunkte für die Lohnzahlungszeiträume vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023;
- die Anhebung des Schwellenwerts für Lohnnebenleistungen für Arbeitnehmer mit unterhaltsberechtigten Kindern auf 3.000 EUR für den Steuerzeitraum 2023, einschließlich der Beträge, die für die Bezahlung von Haushalten mit integrierter Wasserversorgung, Strom und Erdgas gezahlt/erstattet werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP KG