News
» 18.05.2023
Elternzeit wird im ersten Monat der Abwesenheit zu 80 % bezahlt
Sehr geehrte Kunden,
mit Rundschreiben Nr. 45 vom 16.05.2023 hat das NISF Informationen über die Erhöhung des Zuschusses für einen Monat Elternzeit von 30 % auf 80 % herausgegeben, die durch das Haushaltsgesetz 2023 eingeführt wurde.
Mit diesem Gesetz wurde Artikel 34 des Legislativdekrets 151/2001 geändert, wobei nun vorgesehen ist, dass Eltern ab dem 1.01.2023 abwechselnd einen Monat bezahlte Elternzeit bei 80 %-iger Vergütung (statt bisher 30 Prozent) erhalten können.
Die Erhöhung des Zuschusses gilt bis zum 6. Lebensjahr des Kindes und nur, wenn das Ende des obligatorischen Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs nach dem 31.12.2022 liegt.
Mit dem Rundschreiben werden zudem neue Fallcodes (PG0 - PG1) und ein neuer Code für die Anpassung (L328) eingeführt, die ab Juli verwendet werden können; bis Juni sollten die bereits verwendeten Codes verwendet werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
Die Erhöhung des Zuschusses gilt bis zum 6. Lebensjahr des Kindes und nur, wenn das Ende des obligatorischen Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs nach dem 31.12.2022 liegt.
Mit dem Rundschreiben werden zudem neue Fallcodes (PG0 - PG1) und ein neuer Code für die Anpassung (L328) eingeführt, die ab Juli verwendet werden können; bis Juni sollten die bereits verwendeten Codes verwendet werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG