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» 18.05.2023

Elternzeit wird im ersten Monat der Abwesenheit zu 80 % bezahlt

Sehr geehrte Kunden, mit Rundschreiben Nr. 45 vom 16.05.2023 hat das NISF Informationen über die Erhöhung des Zuschusses für einen Monat Elternzeit von 30 % auf 80 % herausgegeben, die durch das Haushaltsgesetz 2023 eingeführt wurde.
Mit diesem Gesetz wurde Artikel 34 des Legislativdekrets 151/2001 geändert, wobei nun vorgesehen ist, dass Eltern ab dem 1.01.2023 abwechselnd einen Monat bezahlte Elternzeit bei 80 %-iger Vergütung (statt bisher 30 Prozent) erhalten können.
Die Erhöhung des Zuschusses gilt bis zum 6. Lebensjahr des Kindes und nur, wenn das Ende des obligatorischen Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs nach dem 31.12.2022 liegt.
Mit dem Rundschreiben werden zudem neue Fallcodes (PG0 - PG1) und ein neuer Code für die Anpassung (L328) eingeführt, die ab Juli verwendet werden können; bis Juni sollten die bereits verwendeten Codes verwendet werden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar STP KG
 
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