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» 07.02.2024

Verpflichtende ärztliche Untersuchung nach 60 Tagen krankheitsbedingter Abwesenheit

Sehr geehrter Kunde, das Arbeitsministerium hat mit der Mitteilung Nr. 1/2024 klargestellt,
dass eine ärztliche Untersuchung vor der Wiederaufnahme der Arbeit zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit nach einer krankheitsbedingten Abwesenheit von mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen nur dann erforderlich ist, wenn bezüglich des betroffenen Arbeitsplatzes eine Verpflichtung zur Gesundheitsüberwachung besteht.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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