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» 24.06.2024

Aktualisierungen des NISF/INPS betreffend das Antragsverfahren für Elternurlaub

Sehr geehrte Kunden, mit Bekanntmachung Nr. 2283 vom 19. Juni 2024 informiert das NISF/INPS über:
  • die verfahrenstechnischen Aktualisierungen bezüglich der telematischen Einreichung und Bearbeitung des Antrags auf Elternurlaub für Arbeitnehmer;
  • die Arbeitsanweisungen für die Verwaltung der bereits im Antragsverfahren befindlichen Anträge;
  • weitere Aktualisierungen in Bezug auf Fragen und Anträge auf Elternurlaub für alle Verantwortlichen und zu dem stundenweisen Elternurlaub, den die Arbeitnehmer beantragen können.
Das Institut weist insbesondere darauf hin, dass für die Beantragung eines erhöhten Ausgleichs (60 % oder 80 %) im Rahmen des telematischen Antrages die neue Erklärung "Ich erkläre, dass ich einen erhöhten Ausgleich beantragen möchte" mit "JA" anzukreuzen ist.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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