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» 01.07.2024

Maximalabzug für Arbeitnehmer mit unbefristetem Vertrag: Dekret veröffentlicht

Sehr geehrter Kunde, das MEF hat im Einvernehmen mit dem Arbeitsministerium das Dekret vom 25. Juni 2024 veröffentlicht, das die Modalitäten für die Umsetzung von Artikel 4 des Gesetzesdekrets 216/2023 enthält, der Anreize für die Einstellung von Arbeitnehmern auf unbestimmte Zeit vorsieht.
Diejenigen, die Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit versteuern und die Angehörigen der freien Berufe können daher für das Steuerjahr 2024 von einer Erhöhung der abzugsfähigen Personalkosten um 120 % profitieren, wenn die Zahl der Arbeitnehmer mit unbefristetem Vertrag im Vergleich zum vorangegangenen Steuerjahr steigt. Der abzugsfähige Anteil der Personalkosten erhöht sich auf 130 %, wenn die Neueinstellungen mit unbefristetem Arbeitsvertrag bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern betreffen, die einen größeren Schutz verdienen: Behinderte, Mütter mit mindestens zwei Kindern, ehemalige Empfänger von Bürgergeld, Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, und junge Menschen unter 30 Jahren, die für Beschäftigungsanreize in Frage kommen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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