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» 04.07.2024

Verschiebung der Frist für die Erstellung des Zweijahresberichts zur Personalsituation auf den 20. September 2024

Sehr geehrte Kunden, hiermit informieren wir Sie darüber, dass die Frist für die Vorlage des Berichts über die Situation des männlichen und weiblichen Personals für den Zweijahreszeitraum 2022-2023 aufgrund der Änderungen,
die durch den Erlass des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 3. Juni 2024 zusammen mit dem Minister für Chancengleichheit und Familie durch interministeriellen Erlass vom 2. Juli 2024 eingeführt wurden, die gemäß Artikel 4 Absatz 1 des vorgenannten Erlasses vom 3. Juni 2024 ursprünglich für den 15. Juli 2024 vorgesehen war, auf den 20. September 2024 verschoben worden ist, um allen Akteuren einen effektiven Zugang zu der Plattform zu ermöglichen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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