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» 04.09.2024

NISF/ INPS: Amnestie für nicht gezahlte Beiträge

Sehr geehrter Kunde, ab dem 01.09.2024 gelten einige Neuerungen für die versäumte Zahlung der Inps-Beiträge.
Die Gesetzesverordnung 19/2024 ermöglicht es denjenigen, die ihre Beiträge nicht gezahlt haben, diese innerhalb von 120 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum nachzuholen und dabei von der Zahlung einer auf den EZB-Satz (4,25% ab 12.06.2024) reduzierten Strafe zu profitieren, ohne den normalerweise vorgesehenen Zuschlag von 5,5%. Wurde er hingegen bereits vom Inps abgemahnt und zahlt dann innerhalb von 30 Tagen den vom Sozialversicherungsträger geforderten Betrag, so kommt er in den Genuss einer 50%igen Ermäßigung der vorgesehenen Sanktionen.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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