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» 25.09.2024

Punkteführerschein auf Baustellen: die ersten INL-Anweisungen

Sehr geehrte Kunden, das INL hat mit Rundschreiben Nr. 4 vom 23. September 2024 die ersten Anweisungen bezüglich des so genannten Punkteführerscheins auf temporären oder mobilen Baustellen herausgegeben, dem System der Qualifizierung von Unternehmen und Selbstständigen durch Punkte, das durch das Gesetzesdekret Nr. 19 vom 2. März 2024 eingeführt wurde, das mit Änderungen durch das Gesetz 56/2024 umgewandelt wurde, mit dem unter anderem Artikel 27 des Gesetzesdekrets 81/2008 geändert wurde.
In dem Rundschreiben wird zunächst daran erinnert, dass Unternehmen - die nicht unbedingt als Bauunternehmen zu identifizieren sind - und Selbstständige , die „physisch“ auf Baustellen tätig sind, im Besitz des Punkteführerscheins sein müssen. Ausdrücklich ausgenommen sind jene die lediglich Lieferungen oder Leistungen intellektueller Art erbringen (z.B. Ingenieure, Architekten, Vermessungsingenieure usw.).

Das Portal zur Beantragung des Punkteführerscheins wird ab dem 1. Oktober aktiv sein.
Bei der erstmaligen Anwendung der Genehmigungspflicht und ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Rundschreibens 4/2024 ist es in jedem Fall möglich, unter Verwendung des dem Rundschreiben beigefügten Formulars eine Selbstbescheinigung/Ersatzerklärung über das Vorliegen der in Artikel 27 Absatz 1 des Gesetzesdekrets 81/2008 geforderten Voraussetzungen einzureichen, sofern die geltenden Vorschriften dies vorsehen.
Die Selbstbescheinigung /Ersatzerklärung muss über PEC an die Adresse dichiarazionepatente@pec.ispettorato.gov.it gesendet werden .
Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung der Selbstzertifizierung/Ersatzerklärung durch die PEC bis zum 31. Oktober 2024 gültig ist und den Unternehmer verpflichtet, den Antrag auf Erteilung des Punkteführerscheins über das Portal der nationalen Arbeitsaufsichtsbehörde bis zu diesem Datum einzureichen. Ab dem 1. November wird es nicht mehr möglich sein, aufgrund der Übermittlung der Selbstbescheinigung/Ersatzerklärung über PEC vor Ort tätig zu werden, da der Antrag auf Erteilung des Führerscheins unbedingt über das Portal gestellt werden muss.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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