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» 30.12.2024

Neuerungen im Bereich der Reisekostenerstattungen ab 01.01.2025

Das Haushaltsgesetzes 2025 führt wichtige Neuerungen im Bereich der Reisekostenerstattung für Arbeitnehmer ein:
ab dem 01.01.2025 müssen die erstatteten Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reise und Transport mit rückverfolgbaren Zahlungsmitteln getätigt werden, damit diese dem Arbeitnehmer steuerfrei rückvergütet werden können und für den Arbeitgeber absetzbar sind.
Weitere Klarstellungen werden folgen, sobald diese verfügbar sind.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar STP Sas
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