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» 14.03.2025

Einstellungserleichterungen für junge Menschen unter 35

Sehr geehrte Kunden, der Arbeitsminister hat im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsminister die Durchführungsverordnung zu der im Gesetzesdekret 60/2024 vorgesehen Beitragsbefreiung für die Einstellung von Personen unter 35 Jahren, die noch nie unbefristet beschäftigt waren, unterzeichnet.
Die Vergünstigung gewährt privaten Arbeitgebern, die Arbeitnehmer – ausgenommen Führungskräfte -  mit einem unbefristeten Vertrag einstellen oder einen befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umwandeln, eine Befreiung von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Dauer von bis zu 24 Monaten für einen Höchstbetrag von 500 EUR pro Monat für jeden Arbeitnehmer. Die Beitragsbefreiung wird Arbeitgebern gewährt, die in den sechs Monaten vor der Einstellung keine Einzelentlassungen aus gerechtfertigten objektiven Gründen oder Kollektiventlassungen vorgenommen haben.
 
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
 
 
Studio Kaspar STP KG
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