News
» 10.04.2025
Ebilog: Zuschuss an Unternehmen für die Einstellung neuer Fahrer
Sehr geehrte Kunden
Ebilog, die nationale bilaterale Einrichtung für den Logistik-, Güterverkehrs- und Speditionssektor, hat zur Lösung des Problems des Fahrermangels im Güterkraftverkehrssektor auf ihrer institutionellen Website eine Ausschreibung veröffentlicht, die sich an Arbeitgeber richtet,
die regelmäßig registriert sind und ihre Zahlungen an Ebilog ordnungsgemäß leisten, und die im Jahr 2025 die Kosten für die Erlangung der Berufskraftfahrerlizenzen C, CE, CQC goods für ihre regelmäßig eingestellten Arbeitnehmer, unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit, übernommen haben.
Der Beitrag wird ausschließlich für den Erwerb einer oder aller C-, CE- und CQC-Warenführerscheine gezahlt, um die Arbeitnehmer mit den Aufgaben eines Fahrers zu betrauen, und am Ende des Ausbildungs- und Qualifizierungsprozesses müssen die Arbeitnehmer in die von der CCNL Logistik, Güterverkehr und Schifffahrt festgelegten Ebenen und Kategorien des Fahrpersonals eingestuft sein.
Zu diesem Zweck wird den Arbeitgebern ein Zuschuss bis zu einem Höchstbetrag von 3.500 EUR und in jedem Fall bis zur Höhe der Kosten gewährt, die ihren Arbeitnehmern für den Erwerb der oben genannten Führerscheine entstehen, die im Jahr 2025 erworben werden, und zwar im Rahmen folgender Grenzen
1 Führerschein für Unternehmen oder Vereinigungen mit bis zu 5 Arbeitnehmern;
3 Führerscheine für Unternehmen oder Vereinigungen mit 6 bis 20 Beschäftigten;
10 Führerscheine für größere Unternehmen oder Vereinigungen, sofern dies nicht die Grenze von 10 % ihrer Belegschaft übersteigt.
Die Anträge auf diesen Zuschuss müssen bis zum 31. Dezember 2025 auf elektronischem Wege über den reservierten Bereich bei Ebilog eingereicht werden.
Für eventuelle Rückfragen und Informationen stehen wir gerne zur Verfügung
Studio Kaspar STP KG
Der Beitrag wird ausschließlich für den Erwerb einer oder aller C-, CE- und CQC-Warenführerscheine gezahlt, um die Arbeitnehmer mit den Aufgaben eines Fahrers zu betrauen, und am Ende des Ausbildungs- und Qualifizierungsprozesses müssen die Arbeitnehmer in die von der CCNL Logistik, Güterverkehr und Schifffahrt festgelegten Ebenen und Kategorien des Fahrpersonals eingestuft sein.
Zu diesem Zweck wird den Arbeitgebern ein Zuschuss bis zu einem Höchstbetrag von 3.500 EUR und in jedem Fall bis zur Höhe der Kosten gewährt, die ihren Arbeitnehmern für den Erwerb der oben genannten Führerscheine entstehen, die im Jahr 2025 erworben werden, und zwar im Rahmen folgender Grenzen
1 Führerschein für Unternehmen oder Vereinigungen mit bis zu 5 Arbeitnehmern;
3 Führerscheine für Unternehmen oder Vereinigungen mit 6 bis 20 Beschäftigten;
10 Führerscheine für größere Unternehmen oder Vereinigungen, sofern dies nicht die Grenze von 10 % ihrer Belegschaft übersteigt.
Die Anträge auf diesen Zuschuss müssen bis zum 31. Dezember 2025 auf elektronischem Wege über den reservierten Bereich bei Ebilog eingereicht werden.
Für eventuelle Rückfragen und Informationen stehen wir gerne zur Verfügung
Studio Kaspar STP KG