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» 12.05.2025

Dauer der Probezeit bei befristeten Verträgen

Sehr geehrter Kunde, das Gesetz 203/2024 hat die Vorschriften über die Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen
geändert und sieht nunmehr eine Probezeit von einem Tag tatsächlicher Arbeitsleistung für jeweils 15 Kalendertage ab dem Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses vor.  Außerdem wurde festgelegt, dass die Probezeit nicht weniger als 2 Tage und nicht mehr als 15 Tage (bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten) bzw. 30 Tage (bei Verträgen mit einer Laufzeit zwischen 6 und 12 Monaten) betragen darf.
 
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
 
 
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