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» 27.05.2025

IRAP-Begünstigung 2025 – KLARSTELLUNGEN ZU DEN ANWENDUNGSKRITERIEN

Mit dem Beschluss vom 20.05.2025 hat die Landesregierung Klarstellungen zu den Anwendungskriterien für die IRAP - Begünstigung ab dem Steuerjahr 2025 geliefert. Die Senkung um 1,22 Prozentpunkte (somit 2,68% - Steuersatz statt 3,9%) ab dem Steuerjahr 2025 wurde durch das Haushaltsgesetz 2025 für die Arbeitgeber eingeführt, welche ihren Mitarbeitern zusätzliche Lohnelemente als die im nationalen Kollektivvertrag vorgesehen gewähren. Mit dem Beschluss 322 wurden nun die notwendigen Klarstellungen zu den Anwendungskriterien definiert.
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