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» 05.05.2025
Lohnzusatzleistungen / Fringe Benefit Kfz: Ausnahmeregelung für vor dem 31.12.2024 erfolgte Zuweisungen und Bestellungen von Dienstwagen und neue Regeln für Zuweisungen und Zulassungen ab dem 01.01.2025
Sehr geehrte Kunden,
das Gesetz Nr. 60/2025 zur Umwandlung des Gesetzesdekrets Nr. 19/2025 (das so genannte „Decreto Bollette“), das am 29/04/2025 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, enthält eine Bestimmung, die die Bewertung des Fringe benefits für Firmenwagen im allgemeinen für die Arbeitnehmer günstiger macht.
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