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» 08.05.2025
TFR im Gehaltszettel: Klarstellungen von Assindatcolf für Hausangestellte
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
bezugnehmend auf das Schreiben Nr. 616 vom 3. April 2025 der italienischen Arbeitsaufsichtsbehörde INL zur der Rechtswidrigkeit der monatlichen Zahlung der Abfindung (TFR) direkt auf dem Lohnzettel gibt Assindatcolf,
der nationale Verband der Arbeitgeber im Bereich der Hausarbeit, Klarstellungen zur Auszahlung der Abfindung unter Bezugnahme auf den CCNL / nationalen Kollektivvertrag für Hausarbeit.
Da die Vorgeben des INL auch für Hausangestellte gelten, wird insbesondere auf die Rechtmäßigkeit der Bestimmungen in Art. 41 des CCNL für diesen Sektor hingewiesen, wonach der Arbeitnehmer jährlich einen Vorschuss von bis zu 70 % der im Laufe des Jahres angereiften Abfertiigung erhalten kann.
Diese Zahlung unterscheidet sich von der monatlichen Zahlung mit der Gehaltsabrechnung und stellt eine außerordentliche Maßnahme dar, die in spezifischen vertraglichen Vereinbarungen vorgesehen ist und keinen festen Bestandteil des Arbeitsentgelts darstellt.
Für eventuelle Rückfragenstehen wir gerne zur Verfügung.
Studio Kaspar STP Sas
Da die Vorgeben des INL auch für Hausangestellte gelten, wird insbesondere auf die Rechtmäßigkeit der Bestimmungen in Art. 41 des CCNL für diesen Sektor hingewiesen, wonach der Arbeitnehmer jährlich einen Vorschuss von bis zu 70 % der im Laufe des Jahres angereiften Abfertiigung erhalten kann.
Diese Zahlung unterscheidet sich von der monatlichen Zahlung mit der Gehaltsabrechnung und stellt eine außerordentliche Maßnahme dar, die in spezifischen vertraglichen Vereinbarungen vorgesehen ist und keinen festen Bestandteil des Arbeitsentgelts darstellt.
Für eventuelle Rückfragenstehen wir gerne zur Verfügung.
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