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» 24.06.2025
Bonus für die Einstellung junger Mitarbeiter: Ab dem 1. Juli 2025 Erfordernis der Steigerung der Nettobeschäftigung
Sehr geehrte Kunden,
Das NISF/INPS hat mit Mitteilung Nr. 1935 vom 18. Juni 2025 die aktualisierten Voraussetzungen und operativen Hinweise zum Bonus für die Einstellung junger Arbeitnehmer*innen bekannt gegeben.
Es handelt sich dabei bekanntlich um einen Zuschuss für private Arbeitgeber in Höhe von 100 % der Sozialversicherungsbeiträge - maximal 500,00 Euro pro Monat und Arbeitnehmer - für die Einstellung bzw. für die Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmer*innen unter 35 Jahren.
In diesem Zusammenhang hat das Arbeitsministerium mitgeteilt, dass die Europäische Union verlangt hat, die Nettoerhöhung der Gesamtzahl der Arbeitnehmer im Unternehmen in die Kriterien für das Programm zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen aufzunehmen.
Daher ist für Einstellungen/Umwandlungen, die ab dem 1. Juli 2025 vorgenommen werden, die rechtmäßige Inanspruchnahme des Bonus für die Einstellung junger Menschen an die Erfüllung der Voraussetzung des Nettobeschäftigungszuwachses geknüpft, wie dies bereits für den sogenannten Frauenbonus vorgesehen ist.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG
In diesem Zusammenhang hat das Arbeitsministerium mitgeteilt, dass die Europäische Union verlangt hat, die Nettoerhöhung der Gesamtzahl der Arbeitnehmer im Unternehmen in die Kriterien für das Programm zur Förderung der Beschäftigung junger Menschen aufzunehmen.
Daher ist für Einstellungen/Umwandlungen, die ab dem 1. Juli 2025 vorgenommen werden, die rechtmäßige Inanspruchnahme des Bonus für die Einstellung junger Menschen an die Erfüllung der Voraussetzung des Nettobeschäftigungszuwachses geknüpft, wie dies bereits für den sogenannten Frauenbonus vorgesehen ist.
Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar STP KG

