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» 13.01.2026

Haushaltsgesetz 2026: Bestimmungen zu Rückstellungen für Abfertigungen beim NISF/INPS-Fonds

Sehr geehrter Kunde, Art. 1, Absatz 203, Gesetz Nr. 199/2025 ändert das Kriterium zur Ermittlung der privaten Arbeitgeber, die verpflichtet sind, Rückstellungen für die Abfertigungen ihrer Arbeitnehmer an den NISF/INPS-Fonds zu zahlen. Die Änderungen betreffen den zeitlichen Bezugspunkt für die Berechnung der Beschäftigtenzahl, mit einer spezifischen Bestimmung für den Zweijahreszeitraum 2026-2027.
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