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» 15.01.2026
Haushaltsgesetz 2026: Steuerbefreiung für Feiertags-, Nacht- und Schichtarbeit
Sehr geehrter Kunde,
Art. 1, Abs. 10-11 des Haushaltsgesetzes ( Gesetz Nr. 199/2025) legt fest, dass für den Steuerzeitraum 2026, sofern der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich schriftlich darauf verzichtet, die folgenden Beträge, die Arbeitnehmern gezahlt werden, bis zu einer jährlichen Obergrenze von 1.500 Euro einer Ersatzsteuer in Höhe von 15 % der IRPEF und den entsprechenden regionalen und kommunalen Zusatzsteuern unterliegen:
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