Rundschreiben
» 15.07.2009
EINHEITSLOHNBUCH
Sehr geehrter Kunde,
mit dem 16. Juni ging die Übergangsphase vorüber, in welcher das Arbeitsministerium den Arbeitgebern Zeit gewährt hat, um sich an die Neuheiten des Einheitsbuches anzupassen. Während dieser Zeit wurden die Aufsichtsbehörden gebeten, keine Strafen wegen formalen und bürokratischen Unregelmäßigkeiten zu verhängen.
Da mit Ablauf des Monats Juni 2009 die Kontrollen strenger werden, möchten wir Sie auf einige Besonderheiten aufmerksam machen:
Einschreibung von Mitarbeitern von Leihfirmen und entsendeten Mitarbeitern:
Falls in Ihrem Betrieb
• Arbeiter von Leihfirmen tätig sind (Leiharbeiter),
• Arbeiter tätig sind, welche von anderen Unternehmen entsendet werden, und für welche ein regulärer Entsendungsvertrag, sowie die Anmeldung beim Arbeitsamt (Pronotel 2) gemacht wurden,
so müssen die anagrafischen Daten im Einheitsbuch bei Arbeitsbeginn und -ende vermerkt werden. Um diesen Pflichten nachzukommen, bitten wir Sie uns folgende Daten mitzuteilen: Nachname, Name, Steuernummer, Einstufung und Kategorie, Anfang und Ende des Vertragsverhältnisses und nur für Leiharbeiter, die Daten der Leihfirma.
Spesenrückvergütungen:
Wir erinnern Sie nochmals, dass im Einheitsbuch die Spesenrückvergütungen festgehalten werden müssen, auch wenn sie steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Eintragung erfolgt nach dem Kassaprinzip, d.h. im Monat, in welchem diese ausbezahlt werden.
Wir möchten Sie außerdem nochmals erinnern, dass das Einheitsbuch innerhalb des 16. des darauf folgenden Monats ausgedruckt und abgelegt werden muss.
Für weitere Klärungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Einschreibung von Mitarbeitern von Leihfirmen und entsendeten Mitarbeitern:
Falls in Ihrem Betrieb
• Arbeiter von Leihfirmen tätig sind (Leiharbeiter),
• Arbeiter tätig sind, welche von anderen Unternehmen entsendet werden, und für welche ein regulärer Entsendungsvertrag, sowie die Anmeldung beim Arbeitsamt (Pronotel 2) gemacht wurden,
so müssen die anagrafischen Daten im Einheitsbuch bei Arbeitsbeginn und -ende vermerkt werden. Um diesen Pflichten nachzukommen, bitten wir Sie uns folgende Daten mitzuteilen: Nachname, Name, Steuernummer, Einstufung und Kategorie, Anfang und Ende des Vertragsverhältnisses und nur für Leiharbeiter, die Daten der Leihfirma.
Spesenrückvergütungen:
Wir erinnern Sie nochmals, dass im Einheitsbuch die Spesenrückvergütungen festgehalten werden müssen, auch wenn sie steuer- und sozialabgabenfrei sind. Die Eintragung erfolgt nach dem Kassaprinzip, d.h. im Monat, in welchem diese ausbezahlt werden.
Wir möchten Sie außerdem nochmals erinnern, dass das Einheitsbuch innerhalb des 16. des darauf folgenden Monats ausgedruckt und abgelegt werden muss.
Für weitere Klärungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen