Rundschreiben

» 31.10.2011

Aufenthaltsgenehmigung von ausländischen Arbeitnehmern

Werte Kunden, im Anhang übermitteln wir Ihnen eine Rundschreiben in Bezug auf die Pflicht des Arbeitgebers die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung im Falle einer Anstellung von ausländischen Arbeitnehmern zu überprüfen.
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
 
 
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39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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