Rundschreiben

» 31.10.2011

Rückerstattung der Entlohnung von Arbeitnehmer, welche dem Bergrettungsdienst angehören

Werte Kunden, im Anhang übermitteln wir Ihnen eine Rundschreiben in Bezug auf die Rückerstattung der Entlohnung an Arbeitnehmer, welche von der Arbeit fern geblieben sind, da sie an Einsätzen des Bergrettungsdienstes beteiligt waren.
Für anfallende Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. 
 
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
 
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39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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