Rundschreiben
» 29.03.2013
Austrittsbeitrag für Entlassungen ab dem 01/01/2013
Sehr geehrter Kunde,
das INPS hat nun die Modalitäten betreffend die Zahlung und die Berechnung des Austrittsbeitrages bei Entlassungen von Arbeitsverhältnissen auf unbestimmte Zeit, welcher vom Gesetz „Fornero“ eingeführt worden ist, mitgeteilt. Anbei senden wir das entsprechende Rundschreiben.
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
Mit den besten Grüßen
Studio Kaspar