Rundschreiben
» 31.10.2013
Befristete Arbeitsverträge: Zeiträume zwischen den Verträgen
Geehrter Kunde,
in der Anlage übermitteln wir Ihnen das Informations-Rundschreiben zu den Zeiträumen zwischen den befristeten Arbeitsverträgen, welches auf den Ministerialvermerk vom 4. Oktober 2013 Bezug nimmt.
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.
Studio Kaspar