Rundschreiben
» 28.02.2013
Steuerabsetzbeträge 2013
Sehr geehrter Kunde,
ab Jänner 2012 wurde die Pflicht für die Mitarbeiter abgeschafft, jährlich eine Erklärung für die Anwendung der Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder abzugeben. Der Arbeitgeber wendet deshalb weiterhin jene Steuerfreibeträge an, die in der letzten Erklärung beantragt wurden. Der Mitarbeiter ist dafür verantwortlich, dem Arbeitgeber jede Änderung unverzüglich mitzuteilen.
Auf Anfrage der Kunden können wir die Anträge für die Anwendung der Steuerfreibeträge ausdrucken. So kann der Mitarbeiter die gemeldete Situation kontrollieren und eventuelle Änderungen bezueglich der Steuerfreibeträge oder eine eventuelle Änderung des Wohnsitzes mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar