Rundschreiben

» 21.10.2016

VOUCHER: Meldepflicht ab dem 24/10/16

In der Anlage übermitteln wir das Rundschreiben der Abteilung Arbeit der Autonomen Provinz Bozen, mit dem die Anleitungen für die neue Mitteilung von geringfügiger Beschäftigung (Voucher) bekannt gegeben werden.
Die Mitteilung an das Arbeitsinspektorat 60 Minuten vor Arbeitsbeginn ist

ab Montag, den 24. Oktober 2016 verpflichtend.


Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die nichtlandwirtschaftliche Unternehmer und Freiberufler für jeden Arbeitnehmer und für jeden Arbeitstag eine einzelne Meldung per E-Mail versenden müssen.
Bei Verletzungen der Mitteilungspflicht ist eine Verwaltungsstrafe zwischen 400 und 2.400 Euro vorgesehen.

Für etwaige Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen   

Studio Kaspar
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK