Rundschreiben
» 21.10.2016
VOUCHER: Meldepflicht ab dem 24/10/16
In der Anlage übermitteln wir das Rundschreiben der Abteilung Arbeit der Autonomen Provinz Bozen, mit dem die Anleitungen für die neue Mitteilung von geringfügiger Beschäftigung (Voucher) bekannt gegeben werden.
Die Mitteilung an das Arbeitsinspektorat 60 Minuten vor Arbeitsbeginn ist
ab Montag, den 24. Oktober 2016 verpflichtend.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die nichtlandwirtschaftliche Unternehmer und Freiberufler für jeden Arbeitnehmer und für jeden Arbeitstag eine einzelne Meldung per E-Mail versenden müssen.
Bei Verletzungen der Mitteilungspflicht ist eine Verwaltungsstrafe zwischen 400 und 2.400 Euro vorgesehen.
Für etwaige Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
ab Montag, den 24. Oktober 2016 verpflichtend.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die nichtlandwirtschaftliche Unternehmer und Freiberufler für jeden Arbeitnehmer und für jeden Arbeitstag eine einzelne Meldung per E-Mail versenden müssen.
Bei Verletzungen der Mitteilungspflicht ist eine Verwaltungsstrafe zwischen 400 und 2.400 Euro vorgesehen.
Für etwaige Fragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar