Rundschreiben
» 17.10.2016
Voucher – Vorläufiger Rückzieher in Bezug auf die Meldepflicht
Wir nehmen Bezug auf unser Rundschreiben vom 12/10/2016 betreffend die Neuerungen der Meldepflicht der Voucher.
Heute hat der Direktor des Arbeitsinspektorates Bozen Dr. Sieghart Flader über Email mitgeteilt, dass die Meldepflicht der Voucher innerhalb von 60 Minuten vor Beginn des effektiven Einsatzes erst nach dem Erlass des entsprechende Ministerialdekretes verpflichtend wird.
Das bedeutet, dass inzwischen die bekannte Meldung an das Inps/Nisf gemacht werden muss.
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
Das bedeutet, dass inzwischen die bekannte Meldung an das Inps/Nisf gemacht werden muss.
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung