Rundschreiben
» 31.07.2017
Beitrages für die Anstellung von Menschen mit Behinderung – Antrag innerhalb 31/08/2017
Privatbetriebe können beim Arbeitsamt, für die Anstellung von Personen mit einer Zivilinvalidität, bescheinigt durch die entsprechende Ärztekommission, von mindestens 46 % oder einer vom INAIL bescheinigten Arbeitsinvalidität von mindestens 34 % um einen Beitrag ansuchen.
Die Beiträge werden für 3, 8 oder 25 Jahre vergeben und mit verschiedenen Prozentsätzen (10%, 20% oder 30%) auf den Bruttolohn der Person mit Behinderung berechnet. Der jährliche Beitrag darf den Betrag von 7.500 Euro nicht überschreiten.
Das Ansuchen muss innerhalb 31. August 2017 hinterlegt werden.
Zudem werden Beiträge für den Ankauf von technischen Hilfsgeräten (z. B. Anpassung eines Schreibtisches usw.) und für die Beseitigung von architektonischen Barrieren gewährt. Dazu stellen Betriebe, die eine Person mit Behinderung aufgenommen haben, einen Antrag an den Arbeitsservice beim Arbeitsamt
Anbei senden wir das Antragsformular und ein Informationsblatt.
Für etwaige Fragen stehen wir gerne zur Verfügung
Das Ansuchen muss innerhalb 31. August 2017 hinterlegt werden.
Zudem werden Beiträge für den Ankauf von technischen Hilfsgeräten (z. B. Anpassung eines Schreibtisches usw.) und für die Beseitigung von architektonischen Barrieren gewährt. Dazu stellen Betriebe, die eine Person mit Behinderung aufgenommen haben, einen Antrag an den Arbeitsservice beim Arbeitsamt
Anbei senden wir das Antragsformular und ein Informationsblatt.
Für etwaige Fragen stehen wir gerne zur Verfügung