Rundschreiben
» 26.04.2017
Berechtigungen und Freistunden für Menschen mit Behinderungen in einer eingetragenen Partnerschaft sowie Lebensgemeinschaft
Sehr geehrter Kunde, im Anhang senden wir das Rundschreiben über die Möglichkeit der Nutzung der Freistunden und Berechtigungen für Menschen mit Behinderungen, welche eine gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft oder eine Lebensgemeinschaft eingegangen sind.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar