Rundschreiben

» 26.04.2017

Berechtigungen und Freistunden für Menschen mit Behinderungen in einer eingetragenen Partnerschaft sowie Lebensgemeinschaft

Sehr geehrter Kunde, im Anhang senden wir das Rundschreiben über die Möglichkeit der Nutzung der Freistunden und Berechtigungen für Menschen mit Behinderungen, welche eine gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaft oder eine Lebensgemeinschaft eingegangen sind.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Studio Kaspar
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK