Rundschreiben

» 27.11.2017

Inail: Neue Meldepflicht der Arbeitsunfälle mit einer Prognose von mindestens einem Tag

Sehr geehrter Kunde, wir möchten darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber seit 12/10/2017 verpflichtet ist, auch jene Arbeitsunfälle mit einer Arbeitsunfähigkeit von einem Tag, zuzüglich zum Unfalltag, beim INAIL zu melden. Dieser Verpflichtung muss innerhalb 48 Stunden nach Erhalt der ärztlichen Bescheinigung nachgekommen werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Studio Kaspar
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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