Rundschreiben
» 30.04.2018
Bescheinigungen bei verlängertem Aufenthalt in der Notaufnahme
Sehr geehrter Kunde,
Im Anhang senden wir Ihnen das Rundschreiben vom NISF bezüglich der notwendigen Bescheinigungen, welche bei verlängertem Aufenthalt in der Notaufnahme übermittelt werden müssen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen. Studio Kaspar