Rundschreiben

» 30.04.2018

Bescheinigungen bei verlängertem Aufenthalt in der Notaufnahme

Sehr geehrter Kunde, Im Anhang senden wir Ihnen das Rundschreiben vom NISF bezüglich der notwendigen Bescheinigungen, welche bei verlängertem Aufenthalt in der Notaufnahme übermittelt werden müssen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen. Studio Kaspar
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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