Rundschreiben
» 30.10.2018
Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes
Sehr geehrter Kunde,
im Anhang übermitteln wir Ihnen ein Rundschreiben von der Agentur für Einnahmen welches erläutert, welche Bedingungen nötig sind um den steuerlichen Wohnsitz zu bestimmen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar