Rundschreiben
» 28.02.2018
Jährliche Meldung 2017 von schwerer und aufreibender Arbeit: Fälligkeit 31/03/2018
Sehr geehrter Kunde,
im Anhang senden wir Ihnen ein Rundschreiben bezüglich der jährlichen Meldepflicht der sogenannten schwerer und aufreibender Arbeit
Die Meldung für das Jahr 2017 muss bis spätestens 31/03/2018 versendet werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
