Rundschreiben

» 28.02.2018

Jährliche Meldung 2017 von schwerer und aufreibender Arbeit: Fälligkeit 31/03/2018

Sehr geehrter Kunde, im Anhang senden wir Ihnen ein Rundschreiben bezüglich der jährlichen Meldepflicht der sogenannten schwerer und aufreibender Arbeit Die Meldung für das Jahr 2017 muss bis spätestens 31/03/2018 versendet werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
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G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

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Fax: +39 0471 56 77 20
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