Rundschreiben

» 31.03.2018

Neue Beitragsbegünstigungen

Sehr geehrter Kunde, im Anhang übermitteln wir Ihnen das Rundschreiben Nr.40/2018 des NISF welches die Anweisungen zur Gewährung der neuen Beitragsbegünstigungen seit dem 01/01/2018 liefert. Die Unternehmen sind verpflichtet dem betroffenen Mitarbeitern die Selbsterklärung welche sich im Anhang befindet auszuhändigen und vervollständigen zu lassen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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