Rundschreiben
» 31.03.2018
Neue Beitragsbegünstigungen
Sehr geehrter Kunde,
im Anhang übermitteln wir Ihnen das Rundschreiben Nr.40/2018 des NISF welches die Anweisungen zur Gewährung der neuen Beitragsbegünstigungen seit dem 01/01/2018 liefert. Die Unternehmen sind verpflichtet dem betroffenen Mitarbeitern die Selbsterklärung welche sich im Anhang befindet auszuhändigen und vervollständigen zu lassen.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar