Rundschreiben

» 20.05.2019

Familienzulagen: Ab 01/04/2019 neuer Modus für die Vorlage des Antrages um Auszahlung

Ab dem 01.04.2019 muss der Antrag um Auszahlung der Familienzulagen vom Arbeitnehmer ausschließlich online direkt an das NISF/INPS erfolgen.
Der Antrag kann über folgende Kanäle übermittelt werden:
- WEB, über den eigens dafür vorgesehenen online Dienst, welcher über die Homepage www.inps.it zugänglich ist, wobei der Arbeitnehmer über die vorgesehenen Zugangsvoraussetzungen verfügen muss (PIN Kode, SPID oder CNS);
- Beistandszentren oder vom Institut bevollmächtigte Übermittler

Die Anträge werden vom NISF/INPS geprüft, und zwar sowohl hinsichtlich der Feststellung des Anspruchs als auch hinsichtlich der Berechnung der Höhe des zustehenden Familiengelds. Das NISF/INPS wird dementsprechend die theoretisch zustehenden Tages- und Monatsbeträge mit Bezug auf die jeweilige Familienzusammensetzung und das Familieneinkommen des Vorjahres ermitteln.

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber die positive Behandlung des Antrages mitteilen.

Das NISF/INPS stellt, nach der Berechnung des zustehenden Familiengelds die Beträge dem Arbeitgeber über eine spezifische Utility zur Verfügung, die ab 1. April 2019 im Vorsorgebereich der Betriebe (Cassetto previdenziale aziendale) verfügbar sein wird. Anschließend wird der Arbeitgeber das dem Arbeitnehmer effektiv zustehende Familiengeld aufgrund des angewandten Arbeitsvertrags und der jeweiligen An- und Abwesenheitstage im Bezugszeitraum berechnen.

Die Anträge, die dem Arbeitgeber bis zum 31.3.2019 über das Formblatt „ANF/DIP“ für den Zeitraum zwischen 1. Juli 2018 und 30. Juni 2019 eingereicht worden sind, müssen nicht erneut übermittelt werden und werden von den Arbeitgebern gemäß den bisherigen Modalitäten bearbeitet.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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Studio Kaspar
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