Rundschreiben
» 28.02.2019
Freistellung Vaterschaft ab 2019
Sehr geehrter Kunde,
im Anhang senden wir Ihnen die Neuerungen bezüglich Freistellungen bei Vaterschaft, welche für das Jahr 2019 vorgesehen ist.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar