Rundschreiben

» 28.02.2019

Pauschalbesteuerung von Ergebnisprämien

Sehr geehrter Kunde, im Anhang senden wir Ihnen ein Rundschreiben mit Antworten der Agentur für Einnahmen in Bezug auf die Prüfung von Zuwachs der Produktivität, Rentabilität, Effizinez und Innovation zur korrekten Anwendung der Pauschalbesteuerung von 10% auf Ergebnisprämien laut Abkommen auf zweiter Ebene (territoriales Betriebsabkommen).
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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Fax: +39 0471 56 77 20
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