Rundschreiben
» 29.01.2019
Steuerabsetzbeträge zu Lasten lebende Kinder
Sehr geehrter Kunde,
im Anhang senden wir das Rundschreiben über die Neuerungen im Bereich Steuerabsetzbeträge für zu Lasten lebende Kinder.
Für etwaige Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit den besten Grüßen.
Studio Kaspar
Mit den besten Grüßen.
Studio Kaspar