Rundschreiben

» 29.12.2020

Angaben zu behinderten Arbeitnehmern, Fristablauf für die Übersendung der Informationen an das Arbeitsministerium 31/01/2021

Sehr geehrter Kunde,
Im Anhang senden wir ein Rundschreiben betreffend die jährliche Verpflichtung, das Informationsblatt über die im Unternehmen tätigen Behinderten bis zum 31. Januar 2021 elektronisch an das Arbeitsministerium zu senden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar
 
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
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