Rundschreiben
» 29.12.2020
Angaben zu behinderten Arbeitnehmern, Fristablauf für die Übersendung der Informationen an das Arbeitsministerium 31/01/2021
Sehr geehrter Kunde,
Im Anhang senden wir ein Rundschreiben betreffend die jährliche Verpflichtung, das Informationsblatt über die im Unternehmen tätigen Behinderten bis zum 31. Januar 2021 elektronisch an das Arbeitsministerium zu senden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Studio Kaspar