Rundschreiben

» 27.11.2020

Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für Unternehmen, die keine Lohnausgleichskasse in Anspruch nehmen

Sehr geehrter Kunde,
anbei senden wir Ihnen ein Rundschreiben zu den Anweisungen den des NISF/INPS zur Beantragung der Beitragsbefreiung, welche für diejenigen Unternehmen vorgesehen ist, die in den Monaten Mai und Juni keine Lohnausgleichskasse beansprucht haben und auch danach keine soziale Unterstützungsmaßnahmen beantragt haben.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Studio Kaspar
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