Rundschreiben

» 08.05.2020

Coronavirus Phase 2: Unverzügliche Wiederaufnahme sämtlicher Wirtschaftstätigkeiten gemäß Landesgesetz Nr. 4 vom 08/05/2020

Sehr geehrte Kunden,
das Landesgesetz Nr. 4 vom 08. Mai 2020 "Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus SARS-COV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten" wurde diese Nacht vom Landtag genehmigt. Nachdem es soeben im Amtsblatt der Region veröffentlich wurde, tritt es nun mit sofortiger Wirkung in Kraft. Den Gesetzestext finden Sie im Anhang.
Für produzierende Unternehmen gilt nach wie vor die Einhaltung des gemeinsamen Protokolls zur Eindämmung des Coronavirus am Arbeitsplatz (siehe aktualisierte Fassung vom 24. April 2020).
Neu hinzu kommt die in Anhang A des Landesgesetzes festgelegte 1/10 Regel. 
Für alle wirtschaftlichen Tätigkeiten wird ein Verhältnis von 1 Person pro 10 m² vorgesehen. Wie Landeshauptmann Kompatscher im Laufe der Debatte im Landtag klargestellt hat, wird dieses Verhältnis unter Bezug auf die Gesamtfläche und nicht auf die einzelne Person berechnet.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar - STP KG
 
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