Rundschreiben
» 21.05.2020
Epidemiologischer Notstand Coronavirus: Veröffentlichung des seit 19.05.2020 geltenden „Decreto Rilancio“ im Amtsblatt der Republik
Mit ordentlichem Nachtrag Nr. 21 zu dem Amtsblatt Nr. 128 vom 19. Mai 2020 wurde das Gesetzesdekret Nr. 34 vom 19. Mai 2020 ( das sogenannte "Decreto Rilancio") mit "Dringenden Maßnahmen im Bereich Gesundheit, Unterstützung von Arbeit und Wirtschaft" veröffentlicht.
Das Dekret sieht zahlreiche Maßnahmen vor, darunter insbesondere:
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar - STP KG
- die Wiederaufnahme der für die Monate März, April und Mai ausgesetzten Zahlungspflichten, wobei die Entrichtung der geschuldeten Summen, ohne Strafen und Zinsen, entweder mittels Zahlung des Gesamtbetrages innerhalb 16. September 2020 oder in maximal vier gleich hohen monatlichen Raten erfolgen kann; auch die Zahlung der ersten Rate muss bis zum 16. September 2020 erfolgen;
- die Verlängerung der Gewährung der verschiedenen Maßnahmen für die Gehaltsintegration (ordentliche und außerordentliche Lohnausgleichskasse). Insbesondere können Arbeitgeber, die die für den Zeitraum vom 23. Februar 2020 bis zum 31. August 2020 gewährten maximal 9 Wochen bereits vollumfänglich in Anspruch genommen haben, unter Angabe der Begründung "COVID-19-Notstand" eine Verlängerung der entsprechenden Maßnahme um weitere 5 Wochen beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um maximal 4 Wochen, beschränkt auf die Zeit zwischen dem 1. September bis zum 31. Oktober 2020.
- die Anzahl der Tage der bezahlten Freistellung, die in der Privatwirtschaft tätige Eltern minderjähriger Kinder bis zu 12 Jahren in Anspruch nehmen können, wird auf 30 Tage erhöht; wobei diese bis zum 31. Juli 2020 genutzt werden können;
- auch für die Monate Mai und Juni wird das Ausmaß der Freistellung zur Betreuung pflegebedürftiger Familienmitglieder gemäß Art. 33 Gesetz 104/1992 um insgesamt zusätzliche 12 Tage erhöht;
- Hausangestellten, die am 23. Februar 2020 einen oder mehrere Arbeitsverträge für eine Gesamtdauer von mehr als 10 Stunden pro Woche haben, wird die monatliche Zulage von 500 Euro für die Monate April und Mai 2020 gewährt, sofern sie nicht mit dem Arbeitgeber zusammenleben;
- das Recht von in der Privatwirtschaft tätigen Eltern, die mindestens ein Kind unter 14 Jahren haben, bis zum Ende des epidemiologischen Notstands auch ohne das Erfordernis einer individuellen Vereinbarung Smart Working zu leisten, sofern in der Familiengemeinschaft kein anderer nicht erwerbstätigen Elternteil bzw. kein Begünstigten von Maßnahmen zur Einkommensunterstützung im Falle einer Suspendierung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses lebt;
- die Zulage von 600 Euro für die Monate April und Mai 2020 wird auch Saisonarbeitern außerhalb der Sektoren Tourismus und Strandbäder gewährt; außerdem Zeitarbeitnehmern.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen,
Studio Kaspar - STP KG