Rundschreiben

» 29.05.2020

Inps: Beitragsbegünstigung für die unbefristete Einstellung oder die Umwandlung befristeter in unbefristete Arbeitsverhältnisse junger Arbeitnehmer/innen unter 35

Sehr geehrter Kunde,
in Anlage übersenden wir Ihnen ein Rundschreiben zur Möglichkeit der Inanspruchnahme von Beitragsbegünstigungen bei der unbefristeten Einstellung oder Umwandlung befristeter in unbefristete Arbeitsverhältnisse junger Arbeitnehmer/innen unter 35 Jahren.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen
Studio Kaspar STP KG
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Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
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