Rundschreiben

» 18.03.2020

Notverordnung Cura Italia - sozialen Unterstützungsmaßnahmen

Sehr geehrte Kunden, mit gestrigem Datum wurde die bereits erwartete, sofort wirksame Notverordnung Nr. 18 vom 17.3.2020 (“Cura Italia”) im Gesetzesblatt der Republik veröffentlicht.
Dabei wurden zusätzlich zu den bereits bestehenden sozialen Unterstützungsmaßnahmen weitere, spezielle Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitgeber eingeführt, welche vorbehaltlich einer maximalen Ausgabenobergrenze in dem Zeitraum zwischen März und August 2020 für eine maximale Dauer von 9 Wochen in Anspruch genommen werden können.

Wir bitten daher diejenigen Arbeitgeber, die die staatliche Unterstützung bereits im März beanspruchen möchten, sich mit einem unserer Berater in Verbindung zu setzen.

Es folgen weitere Rundschreiben mit Informationen zu den einzelnen Maßnahmenpaketen.
Abschließend erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, dass es bei der Lieferung der Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Monat März aufgrund der sich ständig weiterentwickelnden Situation, des Erfordernisses der Anpassung der Lohnprogramme sowie infolge des Umstandes, dass wir unseren Mitarbeiter/innen  die Möglichkeit eingeräumt haben, im Home Office zu arbeiten, voraussichtlich zu Verschiebungen kommen wird.

Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihr Verständnis, stehen für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung und verbleiben
mit besten Grüßen

Studio Kaspar
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK